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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 7 AS 1316/11 NZB |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.02.2013 - L 7 AS 1316/11 NZB (https://dejure.org/2013,106630)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - L 7 AS 1316/11 NZB (https://dejure.org/2013,106630)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Lüneburg, 30.11.2011 - S 23 AS 2022/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 7 AS 1316/11 NZB
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 79/10 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Berücksichtigung von Tilgungsraten …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 7 AS 1316/11
Ein solcher Ausnahmefall liege hier vor, so dass das Urteil des SG Lüneburg von dem Urteil des BSG (B 14 AS 79/10 R) abweiche.Soweit der Kläger geltend macht, dass in seinem Fall ein Ausnahmefall nach der Rechtsprechung des BSG (B 14 AS 79/10 R) vorliege, in dem ausnahmsweise die Tilgungsleistungen als Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden könnten, erhebt der Kläger eine Einwendung gegen die sachliche Richtigkeit des Urteils des SG.
- BSG, 16.02.2012 - B 4 AS 14/11 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Tilgungsleistungen …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 7 AS 1316/11
Ausnahmen von diesem Grundsatz kommen im Hinblick auf den im SGB II ausgeprägten Schutz des Grundbedürfnisses "Wohnen" allenfalls dann in Betracht, wenn es um die Erhaltung von Wohneigentum geht, dessen Finanzierung zum Zeitpunkt des Bezuges von Arbeitslosengeld II bereits weitgehend abgeschlossen ist (BSG, Urteil vom 16. Februar 2012 - B 4 AS 14/11 R, Rdnr. 23). - BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 1/12 R
Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 7 AS 1316/11
Im Hinblick auf die zwischen den Beteiligten streitige Übernahme der monatlichen Tilgungsleistungen für die Finanzierung des vom Kläger selbst genutzten Hausgrundstücks geht das BSG in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass Tilgungsleistungen grundsätzlich nicht zu den berücksichtigungsfähigen Kosten der Unterkunft gehören, weil die Leistungen nach dem SGB II auf die aktuelle Existenzsicherung beschränkt sind und nicht - wie es im Fall einer Berücksichtigung von Tilgungsleistungen für eine selbst genutzte Immobilie der Fall wäre - der Vermögensbildung dienen (BSG, Urteil vom 22. Oktober 2012 - B 14 AS 1/12 R, Rdnr. 17 nach juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.02.2014 - L 7 AS 252/13 Der Senat hatte bereits für den SGB II-Leistungsbezug des Klägers im Jahre 2009 (damals Restschuld: 22.904,74 EUR) festgestellt, dass Tilgungsraten nicht als Kosten für Unterkunft und Heizung im Sinne des § 22 SGB II zu übernehmen waren (Beschluss vom 28. Februar 2013 - L 7 AS 1316/11 NZB -).